Allgemeine GeschäftsbedingungenI Vertragsschluss a. Für Verträge mit Baas d'Art gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. b. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. II Leistungsumfang a. Baas d'Art bietet folgenden Leistungen an: - Design, Konzeption, Umsetzung Websites, Content Management Systemen - Hosting, register Domainnames - CD-Rom Produktionen, DVD Produktionen - Video Compositing, Motion Graphics b. Baas d'Art erbringt ihre Dienstleistungen nach den Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören zu den Leistungspflichtungen der Baas d'Art, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Baas d'Art nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. c. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der Baas d'Art zum Zweck der Anpassung an die Belangen des Kunden kann die Baas d'Art dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen oder Erweiterungen durchführbar ist, soweit Baas d'Art schriftlich darauf hingewiesen hat. III Preise und Zahlungen a. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall, z.B. aufgrund eines Angebotes erfolgt ist, und eine zeitliche Begrenzung der Festpreiszusage noch nicht abgelaufen ist. b. Zusatzleistungen die nicht in der Preisliste oder im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge: - des vorliegen von Daten in nicht digitaler Form, - notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, - des Aufwands für Lizenzmanagement, - in Auftrag gegebener Test-Researchedienstleistungen und rechtlicher Prüfung c. Baas d'Art ist berechtigt, für Webdesign und Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 40% des Gesamtauftragwertes zu verlangen. Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Zahlung gültig. IV Termine, Fristen und Leistungshindernisse a. Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform. b. Ist für die Leistung der Baas d'Art die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde der Verpflichtung nicht nachgekommen ist. c. Bei Verzögerung in Form von - Veränderungen aufgrund Anforderungen des Kunden, - Unzureichende Voraussetzungen in der Anwendungsumgenbung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Baas d'Art nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. - Probleme mit Produkten Dritter (z.B. Software andere EDV-Hersteller), verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungspflicht entsprechend. d. Werden durch den Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. V Abnahme a. Der Kunde wird die Leistungen der Baas d'Art nach Massgabe eines allenfalls bestehenden Pflichtenheftes unverzüglich abnehmen, sobald Baas d'Art die Abnahmebereitschaft mitteilt. b. Die Leistungen der Baas d'Art gelten als abgenommen, wenn der Kunde nach Bekanntgabe der Abnahmebereitschaft nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 3 Wochen, die Abnahme erklärt oder die Angaben von Mängel verweigert, oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt, oder Baas d'Art damit beauftragt wird, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel beruht. c. Die Baas d'Art behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in einer Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechenden Links zu setzen. VI Mitwirkungspflichten a. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem Inhalte für die Website, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. b. Soweit Baas d'Art den Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angaben einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist genehmigt, soweit Baas d'Art keine Korrekturaufforderungen erhält. VII Nutzungsrecht a. Erbringt die Firma Baas d'Art Leistungen zur Gestaltung der Internetpräsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. b. Baas d'Art geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten belastet sind, oder der Kunde das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. c. Baas d'Art kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Serviceaufschlag von 10% in Rechnung stellen. d. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Baas d'Art vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwendet wurde, so ist der Kunde gegenüber Baas d'Art zum Ersatz der daraus entstandenen Schaden verantwortlich. |